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Die VG WORT erzielt aus der Wahrnehmung der sogenannten „gesetzlichen Vergütungsansprüche“ Einnahmen, zum Beispiel von Bibliotheken und Herstellern von Fotokopiergeräten. Mit diesen Zahlungen wird abgegolten, dass Bücher und Zeitschriften aus Bibliotheken ausgeliehen und für private und Studienzwecke fotokopiert werden dürfen. Die VG WORT ist treuhänderisch tätig und verteilt diese Einnahmen an die mit ihr vertraglich verbundenen Rechteinhaber.
Bis vor kurzem hat die VG WORT die Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen, entsprechend ihres Verteilungsplans, sowohl an Autor*innen als auch an Verlage verteilt. Aufgrund einer Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2016 ist die Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen der Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen nunmehr von der Entscheidung der einzelnen Autor*innen abhängig. So können Autor*innen der Beteiligung ihres Verlages zustimmen, wenn sie nach Veröffentlichung des Werkes ihr Einverständnis mit einer solchen Beteiligung erklären.
Jeder, der an den Ausschüttungen partizipieren möchte, benötigt dafür ab dem 1.2.2018 einen Wahrnehmungsvertrag. Der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags ist ohne großen Aufwand möglich. Sie finden das Dokument auf der Website der VG WORT (www.vgwort.de) im dortigen Registrierungs- und Meldeportal „T.O.M.“.
Wir empfehlen Ihnen, von dieser Möglichkeit unbedingt Gebrauch zu machen.
Nach §63 UrhG wird es ausdrücklich gebilligt, dass der Verlag an den Ausschüttungen der Autor*innen beteiligt wird. Die Einnahmen beruhen überwiegend auf der Nutzung der verlegten Werke, nicht der Manuskripte, d.h. verlegerische Leistungen wie Druck, graphische Gestaltung, Vertrieb, Marketing und Bevorratung sind eingeflossen. Bei digitalen Texten kommen anstelle des Drucks die Archivierung, Infrastruktur und Sichtbarmachung hinzu.
Aus dem Verlagsanteil wird auch die Künstlersozialversicherung getragen. Dieser fiele weg und müsste anders kompensiert bzw. Ausgaben reduziert werden. Ohne das bisherige Modell müssten sich die Kalkulationen und die Honorare ändern.
Die Wirkung könnte in der Insolvenz kleinerer Unternehmen liegen, diese Entwicklung hat leider schon begonnen. Eine weitere Konsequenz könnte sein, dass sich Autor*innen und Verlage in zwei Verwertungsgesellschaften aufteilen und getrennt ihre Rechte wahrnehmen. Dies könnte die Rechtewahrnehmung schwächen und größeren Nutzern wie Google, Apple oder Facebook in die Hände spielen. Daher ist es langfristig auch im Sinne der Autor*innen, ihren Verlag zu beteiligen.
Weitere Informationen und die Abtretungsvereinbarung können Sie hier herunterladen: Download