Jugendrechtsberater

von Hasseln-Grindel, Sigrun (Hrsg.)

Jugendrechtsberater

Alltag, Schule, Elternhaus: Was ich wissen muss und was ich darf
4. erweiterte Auflage

Bestell-Nr 5066
ISBN 978-3-8305-5066-2
erschienen 21.01.2021
Format kartoniert
Umfang 361 S.
Gewicht 510 g
Preis 9,95
Produkt-Flyer Blick ins Buch E-Book-Ausgabe
Auf die Merkliste In den Warenkorb
Der beliebte Jugendrechtsberater greift die wichtigsten Fragen auf, die sich Kinder und Jugendliche auf dem Weg in die Erwachsenenwelt stellen. Er hilft zugleich Eltern, Lehrkräften und anderen Erziehenden, sich über das geltende Recht zu informieren.

- Was dürfen Kinder und Jugendliche mit wie vielen Jahren?
- Welche Hilfen gibt es, wenn Eltern schreien oder gar schlagen?
- Dürfen Eltern die Post ihrer Kinder lesen?
- Schlechte Schulnoten und Nichtversetzung: Wann haften Schule und Lehrkräfte?
- Wie müssen sich Kinder und Jugendliche verantworten, wenn sie Schaden angerichtet und sich strafbar gemacht haben?

In der 4. erweiterten Neuauflage geben FachjuristInnen auf rechtspädagogischer Basis und in leicht verständlicher Sprache erneut umfassend Antworten zu Themen wie Kinderrechten, Taschengeld und Unterhalt, Mobbing, Straßenverkehr, Sexualität und Schwangerschaft, Verträgen und Verschuldung, Internet und Social Media, Wohngemeinschaften, LGBTQ+, Asyl, Migration und Integration u. v. m.

Dieses Buch hat 11 s/w Abb. und 7 s/w Tab.
Die Herausgeberin
Sigrun von Hasseln-Grindel, 40 Jahre (Jugend-)Richterin in Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Brandenburg. Vorsitzende Richterin der Jugendschwurgerichts- u. Jugendschutzkammer des Landgerichts Cottbus. 10 Jahre Vorsitzende der AG „Kinder-, Jugenddelinquenz u. -schutz“ des Landespräventionsrates Brandenburg. Begründerin des Studienfachs Rechtspädagogik / Human Law. 10 Jahre Lehrbeauftragte der BTU Cottbus und Gastdozentin an Unis im In- u. Ausland für Rechtspädagogik. Bundesverdienstkreuz für Aufbau der Jugendrechtshausbewegung. Seit 2018 Rechtsanwältin.

Drei Fragen an Sigrun von Hasseln-Grindel
Warum brauchen wir einen Jugendrechtsberater?
Nur wer das Recht kennt, kann es einhalten. Das gilt schon für junge Menschen. Schließlich beginnt die Rechtsfähigkeit des Menschen mit seiner Geburt (§1 BGB). Nach § 828 BGB ist jeder mit 7 Jahren delikts-, also schadensersatzpflichtig. Gemäß § 3 JGG ist er mit 14 Jahren strafmündig. Jeder hat also von Geburt an die gleichen Rechte und Pflichten wie Erwachsene. Er wird lediglich durch Gesetze geschützt, bis er 18 ist.

Welche Themen sind neu in dieser Auflage?
IT-Recht. Influencer-Marketing. Cybermobbing. Verbraucherrecht. Mietpreisbremse. Gleichgeschlechtliche Eltern. Wehr- und Freiwilligendienste. Hobbys: Trendsport, Drohnen, Elektroroller. Grundrechtskollisionen in der Corona-Pandemie. UN-Kinderrechtskonvention. Asylbewerbung. Integration auf Augenhöhe.

Was können auch Eltern und Lehrkräfte aus dem Buch lernen?
Im Jugendrechtsberater können sich Erziehende (auch mit Migrationshintergrund) über das geltende Recht und über Möglichkeiten informieren, junge Menschen nach und nach mit unserer demokratischen Rechtsordnung als Teil ihres Lebens vertraut zu machen.
Rezensionen
„Wer für Tochter oder Sohn noch ein Geburtstagsgeschenk sucht: Der 'Jugendrechtsberater' sollte in Betracht gezogen werden.“
– Karl-Helge Hupka, Neue Justiz 7/2021

zu früheren Auflagen
„Nicht allein für Jugendliche zu empfehlen, sondern kann auch als Einführung ins deutsche Rechtssystem dienen.“
– A. Lohse, taz, 12.04.2003, zur 1. Auflage

„Eigentlich sollte jeder Jugendliche, wenn er zehn Jahre alt wird, diesen Ratgeber geschenkt bekommen.“
– Michael Lemke, Neue Justiz 12/2002, zur 1. Auflage

„Nicht nur für Jugendliche lohnt ein Blick, sondern auch für all diejenigen, die mit Jugendlichen zu tun haben – für Eltern ganz besonders.“
– Christian Gottschal, Stuttgarter Zeitung, 03.03.2003, zur 1. Auflage

„Es ist eine Einführung in das Jugendrecht, vermittelt darüber hinaus grundlegende Rechtskenntnisse und funktioniert auch als Nachschlagewerk – vor allem aber schafft es beim Leser Rechtsbewusstsein.“
– Berliner Zeitung, 15.10.2002, zur 1. Auflage

„Von Hasseln durchquert auf knapp 300 Seiten plaudernd den Paragrafendschungel.“
– Thüringische Landeszeitung, 05.10.2002, zur 1. Auflage