Will eine Aktiengesellschaft frisches Bargeld beschaffen, ohne einen Kredit aufzunehmen, bietet die Kapitalerhöhung gegen Einlagen eine willkommene Alternative. Hierbei schafft die Gesellschaft neue Aktien und teilt diese an interessierte Erwerber aus, die in der Folge zu Aktionären werden.
Für die bisherigen Anteilseigner ergibt sich hieraus ein Problem. Denn bleibt deren individueller Aktienbestand unverändert, während die Gesamtaktienzahl steigt, verlieren sie an Einfluss innerhalb der Gesellschaft. Um eben diesem Effekt vorzubeugen, gewährt ihnen das Aktiengesetz ein Vorkaufsrecht, das sogenannte Bezugsrecht.
Unentziehbar ist jenes Bezugsrecht allerdings nicht. Vielmehr kann es ausgeschlossen werden, was in der Praxis auch regelmäßig geschieht. Nicolas Raitzsch beschäftigt sich mit der Frage, was passiert, wenn jener Ausschluss zu Unrecht erfolgte. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Rechtsprechung und Literatur die Interessen der Altaktionäre nur unzureichend schützen.
Der Autor
Dr. Nicolas Raitzsch, geb. 1993, Studium der Rechtswissenschaft an der FSU Jena, 2019 Promotion ebd., seit 2016 Wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Walter Bayer, FSU Jena. Forschungsschwerpunkte: Aktien- und GmbH-Recht sowie Handels- Gesellschaft- und allgemeines Zivilrecht.