Religiöses Recht ist immer wieder in Diskussion: Jüdisches Recht bei der Beschneidung, islamisches Recht beim Schächten und katholisches Kirchenrecht bei der Bistums-Finanzverwaltung.
Die Säkularisierung trennte Staat und Religion in der Weise, dass für das Recht der Staat zuständig ist. Können, sollen Religionsgemeinschaften trotzdem ihr eigenes internes Recht haben?
Die Autorinnen und Autoren gehen dieser Frage aus unterschiedlichen geographischen und religiösen Richtungen nach und verbinden die theologischen und religiös-rechtlichen Binnenperspektiven mit religionshistorischen, philosophischen, sozialanthropologischen und weltlich-rechtlichen Außenperspektiven. Religionsfreiheit erweist sich dabei als Verbindungsglied, aber auch als Filterinstanz zwischen beiden Bereichen. So zeigt sich, dass die Begründung religiösen Rechts womöglich gerade in einem sich fortentwickelnden Verständnis von Säkularisierung liegt.
Dieses Buch enthält 1 s/w Abb. und 1 s/w Tab.
Der Herausgeber
Prof. Dr. Dr. Burkhard Josef Berkmann, geb. 1976, Studien in Innsbruck: Philosophie (Mag. 2004), Theologie (Dr. 2006), Rechtswissenschaften (Dr. 2006), in München: Kirchenrecht (Liz. 2007), Habilitation 2015 in Luzern, seit 2016 Lehrstuhl für Kirchenrecht, insbesondere für Theologische Grundlegung, allgemeine Normen und Verfassungsrecht sowie für orientaL Kirchenrecht am Klaus-Mörsdorl-Studium für Kanonistik, LMU München. Weitere Schwerpunkte: Kirche und vergleichendes Recht der Religionen.