Live-Berichterstattung aus der strafrechtlichen Hauptverhandlung: Twittern und Liveticker zwischen Öffentlichkeitsmaxime und Sitzungspolizei

Rieks, David

Live-Berichterstattung aus der strafrechtlichen Hauptverhandlung: Twittern und Liveticker zwischen Öffentlichkeitsmaxime und Sitzungspolizei

Reihe Berliner Juristische Universitätsschriften: Strafrecht, Band-Nr. 49
Bestell-Nr 3927
ISBN 978-3-8305-3927-8
erschienen 11.12.2018
Format kartoniert
Umfang 367 S.
Preis 60,00
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Strafrechtliche Hauptverhandlungen sind, so bestimmt es das Gerichtsverfassungsgesetz, öffentlich zu führen. Seit den 1960er Jahren gilt dies mit der Einschränkung, dass eine Fernseh- und Tonrundfunkberichterstattung aus der Hauptverhandlung unzulässig ist. Diese Grundabwägung blieb auch mit der Einführung des EMöGG im Jahr 2017 in den wesentlichen Zügen unangetastet.
Die digitalisierte Medienlandschaft ermöglicht es heutzutage allerdings, dass über sogenannte schriftliche „Live-Ticker“ nahezu ohne Zeitverzögerung aus dem Gerichtssaal über den Verhandlungsstand berichtet werden kann. Von diesem Berichterstattungsformat wird in der Praxis rege Gebrauch gemacht. An einer einheitlichen Reaktion der Gerichte auf dieses neuartige Phänomen fehlt es hingegen.
Der Autor überprüft mit der gegenständlichen Untersuchung, inwiefern ein solches Berichterstattungsformat rechtlich zulässig ist. Er nimmt dabei zum einen dessen Berechtigung unter der Öffentlichkeitsmaxime in den Blick und diskutiert zum anderen die Möglichkeit einer etwaigen Untersagung unter dem Regime der Sitzungspolizei.





Der Autor
Dr. David Rieks, LL.M., geb. 1984, Studium der Rechtswissenschaft an der Albert Ludwigs Universität Freiburg, der Universita degli Studi di Firenze (Italien) und der HU Berlin, Master of Laws an der Columbia University USA) und der Universiteit van Amsterdam (Niederlande) im Internationalen Strafrecht. Seit 2014 Rechtsanwalt der Sozietät ROXIN Rechtsanwälte LLP in Düsseldorf und Hamburg im Bereich des nationalen und internationalen Wirtschaftsstrafrechts.