Am 11. Juli 1951 verabschiedete der Deutsche Bundestag mit dem 1. Strafrechtsänderungsgesetz ein weitreichendes politisches Strafrecht zum Schutz der wiedererrichteten deutschen Demokratie, das bis 1968 fortgalt. Die vorliegende rechtshistorische Arbeit stellt das Gesetz in den Kontext des politischen Strafrechts des Kaiserreichs, der Weimarer Republik und der NS-Zeit. Ausgehend von 233 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Staatsschutzsachen beleuchtet der Autor die Rechtspraxis von mehreren Seiten. In einem ausführlichen Fallteil wird die Anwendung des Gesetzes auf Angehörige kommunistischer Vereinigungen, Spione östlicher Nachrichtendienste und Rechtsextremisten dargestellt und in den historischen Kontext eingeordnet. Auch die Auswirkungen auf Journalisten und „Whistleblower“, etwa in der „Spiegel-Affäre“ und im Fall Pätsch, werden erörtert. Im juristischen Teil folgt eine Untersuchung des Gesetzes auf seine Konformität mit dem Grundgesetz sowie ein Vergleich mit der gegenwärtigen Rechtslage. Ein umfassender biographischer Teil befasst sich mit den zentralen Protagonisten des politischen Strafrechts der Jahre 1951–1968. Hier wird auch ein möglicher Einfluss ehemaliger NS-Juristen auf Genese und Praxis des politischen Strafrechts diskutiert.
Dr. Ulf Gutfleisch, M.A., geb. 1983, Studium der Rechtswissenschaften und der Neueren und Neuesten Geschichte an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Rechtsreferendariat in Freiburg i.Br. mit Stationen in Baden-Baden, Frankfurt a.M. u. Berlin, Master of Arts (Twentieth-Century History) an der University of Liverpool, Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin
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„Das Buch wird angesichts der Quellendichte und der umfassenden Problembehandlung gewiss ein Standardwerk seiner Thematik werden.“ – Thomas Vormbaum,Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung 134 (2017)
„Gutfleisch hat eine Untersuchung vorgelegt, die unsere Kenntnisse über die Rechtsgeschichte der frühen Bundesrepublik Deutschland nicht nur bereichert, sondern auch ebenso dezidiert wie fundiert den gängigen Forschungsstand in Frage stellt." – Martin Löhnig (Regensburg), Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte, 39. Jg., 1–2/2017, S. 148–149