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Remissionsrichtlinien für den Buchhandel
GÜLTIG AB JANUAR 2010
- Für sämtliche Remissionen ist eine Remissionsgenehmigung durch den Verlag einzuholen (vorbehaltlich
vereinbarter Sonderbestimmungen). Ausnahmen von dieser Regel betreffen:
- Lieferung beschädigter Exemplare bei Rücksendung binnen 10 Werktagen
- Falsch oder unverlangt zugesandte Exemplare
- Kongress- oder Ausstellungssendungen in vorab vereinbarter Frist
- RR-Bestellungen innerhalb der vereinbarten Frist
- Auf dem bei dem Verlag anzufordernden Rücksendeschein müssen Rechnungsnummer/Lieferscheinnummer,
-datum, ISBN und die Anzahl der Packstücke angegeben sein.
- Bei Bezügen, die älter als 12 Monate sind, wird grundsätzlich keine Remissionsgenehmigung
erteilt.
- Genehmigte Rücksendungen werden nur bei in einwandfreiem Zustand befindlichen Produkten
gutgeschrieben, bei CD-ROM’s darf das Siegel nicht beschädigt sein. Preise oder Preisaufkleber
sind zu entfernen.
- Die Versandkosten für Lieferung und Rücklieferung werden grundsätzlich vom Besteller übernommen.
Ausnahmen bilden Remissionen aus nachweislichen Falschlieferungen, defekten
Exemplaren oder unverlangten Zusendungen.
- Genehmigte Remittenden werden zu den ursprünglichen Bezugsdaten gutgeschrieben.
- Wir behalten uns vor, bei Rücksendungen eine Bearbeitungsgebühr von 15 % des Warenwertes
vom Gutschriftsbetrag abzuziehen.
- Rücksendungen aus Standing-Order (keine Bearbeitungsgebühr) werden jederzeit genehmigt, sofern
die vereinbarte Rücksendefrist eingehalten wird. Ausgenommen sind beschädigte Exemplare.
- Bei Altauflagen (Neuerscheinung ist bereits erfolgt) oder Defektexemplaren nehmen wir Ersatzlieferung
vor (Umtausch), eine Gutschrift wird lediglich bei vergriffenen Titeln erteilt.
- Remissionen können nur an folgende Adresse erfolgen:
BWV
Berliner Wissenschafts-Verlag GmbH
Markgrafenstraße 12–14
D-10969 Berlin
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