BWV - Berliner Wissenschafts-Verlag GmbH
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 Remissionsrichtlinien für den Buchhandel

GÜLTIG AB JANUAR 2010

  1. Für sämtliche Remissionen ist eine Remissionsgenehmigung durch den Verlag einzuholen (vorbehaltlich vereinbarter Sonderbestimmungen). Ausnahmen von dieser Regel betreffen:

    1. Lieferung beschädigter Exemplare bei Rücksendung binnen 10 Werktagen
    2. Falsch oder unverlangt zugesandte Exemplare
    3. Kongress- oder Ausstellungssendungen in vorab vereinbarter Frist
    4. RR-Bestellungen innerhalb der vereinbarten Frist

  2. Auf dem bei dem Verlag anzufordernden Rücksendeschein müssen Rechnungsnummer/Lieferscheinnummer, -datum, ISBN und die Anzahl der Packstücke angegeben sein.

  3. Bei Bezügen, die älter als 12 Monate sind, wird grundsätzlich keine Remissionsgenehmigung erteilt.

  4. Genehmigte Rücksendungen werden nur bei in einwandfreiem Zustand befindlichen Produkten gutgeschrieben, bei CD-ROM’s darf das Siegel nicht beschädigt sein. Preise oder Preisaufkleber sind zu entfernen.

  5. Die Versandkosten für Lieferung und Rücklieferung werden grundsätzlich vom Besteller übernommen. Ausnahmen bilden Remissionen aus nachweislichen Falschlieferungen, defekten Exemplaren oder unverlangten Zusendungen.

  6. Genehmigte Remittenden werden zu den ursprünglichen Bezugsdaten gutgeschrieben.

  7. Wir behalten uns vor, bei Rücksendungen eine Bearbeitungsgebühr von 15 % des Warenwertes vom Gutschriftsbetrag abzuziehen.

  8. Rücksendungen aus Standing-Order (keine Bearbeitungsgebühr) werden jederzeit genehmigt, sofern die vereinbarte Rücksendefrist eingehalten wird. Ausgenommen sind beschädigte Exemplare.

  9. Bei Altauflagen (Neuerscheinung ist bereits erfolgt) oder Defektexemplaren nehmen wir Ersatzlieferung vor (Umtausch), eine Gutschrift wird lediglich bei vergriffenen Titeln erteilt.

  10. Remissionen können nur an folgende Adresse erfolgen:

    BWV
    Berliner Wissenschafts-Verlag GmbH
    Markgrafenstraße 12–14
    D-10969 Berlin